VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHT FÜR VEREINE usw.
Mit 01.01.2018 ist das Gesetz Nr. 124 vom 04.08.2017 in Kraft getreten. Die gesetzlichen Neuerungen beinhalten dabei u.a. für Vereine, ONLUS Vereine, Stiftungen und öffentliche Körperschaften eine Veröffentlichungs- bzw. Transparenzpflicht in Bezug auf die erhaltenen Beiträge, Subventionen, sonstigen ökonomische Zuwendungen jeder Art sowie entlohnte Aufträge im Vorjahreszeitraum.
Zu diesen Beiträgen gehören auch die ausbezahlten 5 Promille, Beiträge für den Erwerb von Anlagegütern und Beiträge von Seiten der Gemeinden.
Der Stadtpfarrchor St. Nikolaus Meran hat folgende Zuwendungen von der öffentlichen Hand erhalten:
Im Jahr 2017:
Beitrag der Gemeinde Meran: Euro 1.000,00.-
Fünf Promille: Euro 3.117,13.- (Finanzjahr 2014, Auszahlungsjahr 2017)
Im Jahr 2018:
Beiträge der Gemeinde Meran: Euro 1.900,00.-
Fünf Promille: Euro 2.737,36.- (Finanzjahr 2015, Auszahlungsjahr 2018)
Im Jahr 2019:
Beiträge der Gemeinde Meran: /
Fünf Promille: Euro 2.605,86.- (Finanzjahr 2016, Auszahlungsjahr 2019)
Im Jahr 2020:
Beiträge der Gemeinde Meran: /
Fünf Promille: Euro 2.356,92.- (Finanzjahr 2017, Auszahlungsjahr 2020)
Fünf Promille: Euro 2.077,89.- (Finanzjahr 2018, Auszahlungsjahr 2020)
Beitrag für Erwerb von Anlagegütern (Autonome Provinz Bozen): Euro 540,00.-
Im Jahr 2021:
Fünf Promille: Euro 1.561,78.- (Finanzjahr 2019, Auszahlungsjahr 2021)
Im Jahr 2022:
keine öffentlichen Zuwendungen
Der Obmann:
Werner Innerhofer